Hier buchst du deinen Behandlungsraum

Liebe Mieter:innen,

im Kalender unten findest du die freien Termine. Suche den passenden Zeitraum und logge dich mit deinen Daten zur Buchung ein. 

Weiter unten findest du weitere Hinweise.

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Achtung

Die Termine werden nicht mit Preisen angezeigt. Ich stelle zum Monatsende eine Gesamtrechnung, diese wird per E-Mail zugesendet.

Hausordnung

Hausordnung

Veedelsmama UG (haftungsbeschränkt)

Augustinusstr. 11 d

50226 Frechen

 

 

  • Die Vertragspartner/-in versichert, die Räume ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen.

 

  • Die Vertragspartner/-in geht mit den Räumen und Einrichtungen der Praxis sorgsam um und achtet auf eine schonende Nutzung.

 

  • Die Vertragspartner/-in achtet auf eine ökonomische Nutzung. Beim Verlassen der Räume sind Fenster und Türen geschlossen zu hinterlassen sowie nicht benötigte Beleuchtung auszuschalten.

 

  • Termine in der Praxis oder Kurse sind rechtzeitig zu beenden, sodass der Raum mit Ablauf der Nutzungszeit geräumt, gelüftet und im sauberen Zustand übergeben werden kann. Ein Staubsauber mit Wischfunktion und befindet sich im Küchenschrank. Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand hinterlassen, entsteht für die Vertragspartnerin eine Reinigungsgebühr von 30,00 € (netto). Diese wird ohne Ankündigung erhoben. Die Vertragspartner/-in stellt sicher, dass das benutzte Geschirr abgewaschen wird (Spülmaschine).

 

  • Verlässt die Vertragspartner/-in die Praxis als Letze, so schaltet sie alle Beleuchtungen und sonstige elektronischen Geräte aus und verschließt die Praxis und nimmt entstandenen Müll am Ende des Tages mit raus. Ebenso müssen Verbrauchsutensilien, wie Einmalhandtücher und Toilettenpapier nachgefüllt werden.

 

  • Das Anbringen selbstgestalteter Hinweisschilder an die Eingangstür und Briefkästen ist nicht gestattet.

 

  • Das Rauchen und der Verzehr von Alkohol sind nicht gestattet. Sollten Sie durch Rauch einen Feueralarm auslösen, müssen wir Ihnen die entstehenden Kosten für einen Feuerwehreinsatz, sowie ggf. die Kosten einer speziellen Raumsäuberung in Rechnung stellen.

 

  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich frei zu halten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

 

  • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie geruchsverursachenden Stoffen ist untersagt.

 

  • Der Schlüssel muss am Ende des Tages im Schlüsselkasten eingeschlossen werden. Dieser befindet sich im Erdgeschoß im Bewegungsraum. Sollte der Schlüssel unerlaubterweise mitgenommen werden, so werden sämtliche Ausfälle in Rechnung gestellt.